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Die Lebensmitteleignung von Silikon-Kautschuk ist ein zentrales Kriterium, das strengen Richtlinien unterliegt, um die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten. Gemäß der BfR-Richtlinie, die in Deutschland die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Materialien regelt, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen zwei Hauptkriterien erfüllt sein, damit Silikon-Kautschuk als lebensmitteltauglich gilt.